Interkulturelle Germanistik, Bachelor of Arts (B.A.)
Seit Herbst 2017 bietet die Interkulturelle Germanistik den Bachelorstudiengang Interkulturelle Germanistik (Bachelor of Arts) an. Zentrale Fragestellungen in diesem Studiengang sind beispielsweise:
- Wie werden diese interkulturellen Prozesse der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht?
- Wie kann Interkulturalität als kulturwissenschaftliches Phänomen analysiert werden?
- Wie können die Dynamiken von gegenseitiger Bereicherung, von Impulsen, von Spannungen und Konflikten wissenschaftlich beleuchtet werden?
- Welche Rolle spielen die deutsche Sprache, Literatur und Kultur in den internationalen sowie mehrsprachig-heterogenen Gesellschaften der Gegenwart?
Allgemeine Studiengangsinformationen
Sprachkenntnisse: Bei der Einschreibung ist nur B1 erforderlich und B2 kann bei Ende des 1. Semesters erworben werden.
Studienabschluss Bachelor of Arts (B.A.)
Studienbeginn Winter- und Sommersemester
Einschreibung mit deutscher Staatsbürgerschaft
April bis Oktober (Wintersemester)
Oktober bis April (Sommersemester)
zur Einschreibung
Einschreibung mit EU-Staatsbürgerschaft
April bis Oktober (Wintersemester)
Oktober bis April (Sommersemester)
zur Einschreibung
Bewerbung mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft
15. Juli (Wintersemester)
15. Januar (Sommersemester)
zur Bewerbung
Zulassungsvoraussetzung
1. Die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gemäß der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen in den jeweils geltenden Fassungen oder eine äquivalente ausländische Hochschulzugangsberechtigung
2. gründliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Bewerberinnen und Bewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung noch ihren den Zugang zum Studium eröffnenden Erstabschluss in deutscher Sprache erworben haben, können ihre Kenntnisse der deutschen Sprache durch die Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen oder über eine Abschlussarbeit in einem deutschsprachigen Studiengang an einer Hochschule nachweisen.Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzung nicht erfüllen, werden unter der Bedingung immatrikuliert, dass sie den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse
innerhalb des ersten Studienjahres nachreichen.
Zulassungsbeschränkung: keine
Regelstudienzeit: 6 Semester